Einlagenversorgung nach BGR 191
Die BGR 191 "Benutzung von Fuß- und Knieschutz" schreibt vor, dass orthopädische Einlagen nur in Verbindung mit einer gültigen Baumusterprüfung in Sicherheitsschuhe eingelegt werden dürfen.
Voraussichtlich im Frühjahr 2012 bieten wir Ihnen eine Lösung zur orthopädischen Versorgung.
Wir danken für Ihre Geduld.